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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 10. April 2018 die Bewertung im Rahmen der Erhebung der Grundsteuer durch Einheitswerte fr verfassungswidrig erklrt. Die Einheitsbewertung ist mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regeln weiterhin. Nach getroffener Neuregelung drfen die beanstandeten Regelungen noch fr weitere fnf Jahre ab der Verkndung – lngstens aber bis zum 31. Dezember 2024 – unverndert angewendet werden. Infolgedessen einigten sich der Bund und die Bundeslnder zum 26. November 2019 auf das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG). Fr Eigentmer von Geschftsgrundstcken stellt sich die Frage: Wie teuer wird die Grundsteuer ab 2025?




